Was nützt mir die Innung?

Wir möchten Ihnen den Nutzen der Innung kurz und knapp darstellen, deshalb berichten wir über Aufgaben und Dienstleistungen der Innung, die sowohl Ihrem Betrieb als auch Ihrem ganzen Berufsstand zugute kommen. Bei der Vielfalt der lnnungsaufgaben können diese Informationen natürlich nur Ausschnitte aus der Dienstleistungspalette Ihrer Innung sein.

Wenn Sie diese Ausschnitte gelesen haben, werden Sie - da sind wir ganz sicher - von den Vorteilen einer lnnungsmitgliedschaft überzeugt sein. Zum Schluss noch eine Bitte: Von der Zahl der Mitglieder und deren Bereitschaft zu aktiver Mitarbeit hängt es ab, ob sich Ihre Innung auch in Zukunft als eine moderne, handlungsfähige Organisation präsentieren kann, die sich mit Nachdruck dort Gehör verschafft, wo dies zum Wohle Ihres Handwerks wichtig und notwendig ist.

Handwerksordnung Paragraph 52 (Absatz 1)

(1) Inhaber von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks oder des gleichen handwerksähnlichen Gewerbes oder solcher Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbes, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, können zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zu einer Handwerksinnung zusammentreten. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Gewerbe eine Ausbildungsordnung erlassen worden ist. Für jedes Gewerbe kann in dem gleichen Bezirk nur eine Handwerksinnung gebildet werden; sie ist allein berechtigt, die Bezeichnung Innung in Verbindung mit dem Gewerbe zu führen, für das sie errichtet ist.

Heute Auszubildender - morgen qualifizierter Geselle.

Die Innung überwacht die Berufsausbildung.

Die Leistungsfähigkeit des Handwerks hängt ganz wesentlich davon ab, dass fachliches Wissen und berufliches Können ständig den neuesten Anforderungen angepasst werden. Für alle Handwerksorganisationen - insbesondere für die Innung - stellt deshalb die Betreuung der Auszubildenden eine Hauptaufgabe dar. Die Innung hat, entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer, die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen.

Die Innung kann selbst Vorschriften zur Lehrlingsausbildung erlassen, soweit die Handwerkskammer keine Regelung getroffen hat. Diese Vorschriften sind auch für Betriebe verbindlich, die nicht der Innung angehören. Der Gesellenausschuss, als Organ der in den Mitgliedsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer, nimmt mit nützlichen Anregungen Einfluss auf die Ausbildung. Im ständigen Kontakt mit der Schulbehörde und der Berufsschule stellt die Innung sicher, dass betriebliche, überbetriebliche und schulische Ausbildung aufeinander abgestimmt werden und einander bestmöglich ergänzen. So ist die Überwachung der Berufsausbildung und die Betreuung der Auszubildenden eine Aufgabe der Innung, die schon immer eine große Bedeutung hatte.

Geprüft und für gut befunden.

Die Innung nimmt Zwischen- und Gesellenprüfungen ab.

Eine wichtige Aufgabe der Innung ist es, die Zwischen- und Gesellenprüfungen der Auszubildenden abzunehmen. Hierzu wird die Innung durch die Handwerkskammer ermächtigt. Sie hat dann auch die Auszubildenden der Nichtmitgliedsbetriebe zu prüfen.

Die Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen bieten die Gewähr für eine sachgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen nach strengen Maßstäben. Viele Meister,
Gesellen und Berufsschullehrer leisten so gemeinsam ihren Dienst am beruflichen Werdegang der Handwerksjugend.

Bei den Gesellenprüfungen wird ermittelt, ob sich während der Ausbildung ein angemessenes handwerkliches Können entwickelt hat und ob die notwendigen theoretischen Kenntnisse für eine Erfolg versprechende Tätigkeit gegeben sind. So wird erreicht, dass als Fachkräfte des Handwerks nur diejenigen aus den Gesellenprüfungen hervorgehen, die tatsächlich in der Lage sind, als Nachwuchskräfte im Handwerk „ihren Mann" oder „ihre Frau" zu stehen.

Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei.

Die Innung als Prozessvertreter.

Wer Recht hat, der sollte auch Recht bekommen! Doch das beste Recht nützt wenig, wenn es nicht vom Fachmann mit den richtigen Mitteln geltend gemacht werden kann. Es ist für Sie von Vorteil, wenn der Spezialist der Innung oder der Kreishandwerkerschaft Ihnen diese Arbeit ohne zusätzliche Kosten abnimmt und dem Betriebsinhaber so die Zeit für wichtige Aufgaben im Unternehmen freihält.

Der juristisch ausgebildete Fachmann bewahrt lnnungsmitglieder vor aussichtslosen Prozessen. Er übernimmt die Prozessvertretung der lnnungsmitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten. Nur wenige Unternehmer sind z.B. aus zeitlichen Gründen in der Lage, sich neben ihrer Tätigkeit im Betrieb in arbeits- und tarifrechtlichen Dingen so auf dem laufenden zu halten, dass sie ihre Prozesse selbst erfolgreich führen können. Im Normalfall sollte der Handwerker dieses ihm weniger vertraute Gebiet dem Fachmann überlassen.

Verhandlungen um Lohn und Urlaub.

Die Innung wirkt mit beim Abschluss von Tarifverträgen.

Lohn, Urlaubsgeld und tarifliche Sondervergütungen - wie vermögenswirksame Leistungen oder Weihnachtsgeld und zunehmend auch tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge - sind hauptsächliche Kostenfaktoren im Handwerksbetrieb. Von ihrer Entwicklung hängt es weitgehend ab, ob die Betriebe sich am Markt behaupten und ihre Arbeitskräfte halten können.

Die Innung ist selbst tariffähig. Sie hat Jedoch ihre Mitwirkung beim Abschluss von Tarifverträgen an die Fachverbände delegiert. Dabei sind Erhöhungen bei Löhnen und Gehältern noch verhältnismäßig überschaubar. Um aber auch die kostenmäßigen Auswirkungen von Zugeständnissen bei den Nebenleistungen - wie Urlaub, Vermögensbildung und Sonderzuwendungen - beurteilen zu können, ist ein spezielles Hintergrundwissen von Vorteil. An dieser Stelle ist noch besonders darauf hinzuweisen, dass die Innungen auch den einzelnen Betrieben detaillierte Auskünfte zum Tarifrecht geben. Die Mitwirkung beim Abschluss neuer Tarifverträge und die umfassende Beratung ist deshalb eine verantwortungsvolle Aufgabe der Innung mit weitreichenden Folgen für die Betriebe.

Wenn Problemlösungen gefordert sind.

Die Innung bietet vielseitige Beratung.

Neben allgemeinen Informationen bietet die Innung individuelle Beratung bei technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen. Wer sich über neue Werkstoffe und Verarbeitungsverfahren informieren will, wer seine Betriebsräume erweitern und seinen Maschinenpark erneuern möchte, wendet sich zunächst an seine Innung. Diese vermittelt eigene Betriebsberater bzw. Berater der Fachverbände oder der Handwerkskammer. Auch wenn es um Bezugsquellen, um die Berücksichtigung neuer Kostenfaktoren in der Kalkulation, um Fragen der Unternehmensnachfolge oder Partnerschaft, um Differenzen mit Bau-, Gewerbeaufsichts- oder Straßenverkehrsämtern geht, die Innung kann aufgrund ihrer besseren Kenntnis und Erfahrung aus ähnlichen Fällen nützliche Hinweise und Ratschläge geben und vermittelnd tätig werden.

Auch in den Bereichen Dienstleistungen und Fachberatungen hat die Innung ihr Angebot stetig erweitert. Allen lnnungsmitgliedern stehen die umfangreichen Angebote ihrer Innung und ihrer Kreishandwerkerschaft zur Verfügung, wie z. B. Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, Beratung zu wettbewerbsrechtlichen Fragen, Beratung zum Gewerberecht, Durchführung von überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen, Ausbildungs- und Unternehmensberatung und Hilfestellung bei betrieblichen Internetauftritten.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus der Angebotspalette. Weitere Beratungsschwerpunkte zeigt Ihnen Ihr Ansprechpartner der Innungen.

Ständige Fortbildung ist notwendig.

Die Innung sorgt laufend für fachliche Informationen. Wirtschaft, Technik und Recht verändern sich laufend. Wer sich als Handwerker behaupten will, braucht daher Informationen.
Meister, Gesellen und Betriebsinhaber müssen sich ständig weiterbilden, um neue Marktfelder zu erobern. Sie als Unternehmer müssen die Übersicht behalten, wenn in immer kürzeren
Abständen neue Maschinen, neue Werkstoffe und neue Arbeitsverfahren entwickelt werden. Wenn jedes Jahr die Zahl der Gesetze und Verordnungen steigt, die wirtschaftlichen Gegebenheiten, Einkauf, Produktion, Absatz und Verwaltung sich ständig wandeln, dann ist der einzelne Handwerksunternehmer oftmals überfordert. Hier ist die Innung in Verbindung mit ihrer Kreishandwerkerschaft, dem Landes- und dem Bundesinnungsverband sowie der Handwerkskammer ständiger Informationsvermittler.
Neben Kursen, Seminaren und Vorträgen der Innung bietet die Kreishandwerkerschaft - als Dachorganisation der örtlichen Innung - laufend fachliche Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zur Weiterbildung ihrer Mitglieder an.
Auch die lnnungsversammlung ist ein Ort für ständigen Informationsaustausch über Veränderungen und Innovationen im betrieblichen Umfeld. Aber auch schriftlich sorgt die Innung für
Informationen. In lnnungsrundschreiben oder regelmäßig erscheinenden Fachzeitschriften werden lnnungsmitglieder auf dem laufenden gehalten. Broschüren über Sonderthemen runden das Informationsangebot ab.

Eine Selbsthilfemaßnahme in bewährter Handwerkstradition.

Die Innung und ihr Versorgungswerk.
Die handwerkliche Selbsthilfeeinrichtung „Versorgungswerk" wurde von zahlreichen Innungen in der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenarbeit mit berufsständischen
Versicherungsgesellschaften ins Leben gerufen. Die mit der SIGNAL IDUNA Gruppe kooperierenden Versorgungswerke bieten Unternehmern, ihren Mitarbeitern und ihren mitarbeitenden Familienangehörigen eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu Sonderkonditionen. Eine Zusatzversorgung im Falle der Erwerbsminderung, das maßgeschneiderte Unfallversicherungsangebot, günstige Sterbegeldversicherungen und KFZVersicherungen zu Sondertarifen runden das Angebot ab. Zudem bieten die Versorgungswerke gewerbliche Sachversicherungen mit speziellen Nachlässen für lnnungsbetriebe an. Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber eine umfassende Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vorgenommen. Wichtiger Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Für zukünftige Rentner bedeutet dies: Die GRV-Renten werden nach und nach - Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang - in steigendem Maße steuerpflichtig. Dafür werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen über die Jahre allmähl ich von der Einkommensteuer freigestellt.
Durch das Alterseinkünftegesetz wurde auch die Kapitallebensversicherung seit dem 1. Januar 2005 als so genanntes Kapitalanlageprodukt eingeordnet mit der
Folge, dass die Erträge grundsätzl ich voll steuerpflichtig sind. Allerdings ist für bestimmte Verträge eine abgemilderte Besteuerung vorgesehen.
Das Alterseinkünftegesetz veränderte außerdem die steuerlichen Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde bzw. noch abgeschlossen wird, sind steuerfrei,
die alte Pauschalversteuerung entfällt. Im Zuge des Alterseinkünftegesetztes werden die Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge in drei Schichten aufgeteilt:
1. Schicht: Basisversorgung
■ Spezielle private Rentenversicherungen
„Rürup-Rente"
■ Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
2. Schicht: Zusatzversorgung
■ Die betriebliche Altersversorgung (bAV)
■ ,,Riester-Rente"
3. Schicht: Flexible Versorgung
■ Kapitallebensversicherungen und
Rentenversicherungen
■ Investmentfonds, Sparanlagen usw.

Die Notwendigkeit privater Altersvorsorge wird immer wichtiger. Wer nicht eihenverantwortlich handelt, der wird seinen gewohnten Lebensstandard im Alter deutlich nach unten korrigieren müssen. Der Staat unterstützt und fördert verstärkt die Eigeninitiative zum Aufbau einer Altersvorsorge durch verschiedene Steueranreize:

■ Ist eine Kapitallebensversicherung beziehungsweise eine Private Rente mit Kapitaloption zum zwecke der Altersvorsorge abgeschlossen worden, sind die Erträge unter bestimmten Voraussetzungen statt mit 100% nur zu 50% zu versteuern. Wählt ein Kunde dagegen die laufende Rentenzahlung aus seiner Privaten Rente, werden die Renten jetzt mit einem geringeren
Ertragsanteil als früher belegt.
■ Wer den Weg der Altersvorsorge über das Altersvermögensgesetz „RiesterRente" wählt, erhält weiterhin staatliche Zulagen oder kann über den Sonderausgabenabzug seine Beiträge im
Rahmen der Höchstbeiträge zusätzlich steuerlich absetzen.
■ Eine weitere Variante der Altersvorsore ist die Basisversorgung über die „Rürup-Rente". Hierfür kann der Kunde - im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung - die Beiträge zunehmend
absetzen und Jahr für Jahr Steuern sparen.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten zum Aufbau einer Altersvorsorge machen es erforderlich, dass das Versorgungswerk ihren Mitgliedern ein leistungsstarkes und flexibles Produktangebot anbietet.

Handwerkspolitik vor Ort - gemeinsam sind Sie stark.

Die Innung unterstützt die kommunale Wirtschaftsförderung. In allen Stadt- und Landkreisen sind die Innungen dazu berufen, handwerkliche Interessenpolitik vor Ort zu betreiben.
Als Fachorganisationen bringen sie ihren Sachverstand durch Gutachten und Stellungnahmen ein und vertreten die Belange Ihres Berufsstandes.
Das wechselseitige Verhältnis zwischen organisierter Handwerkerschaft und kommunaler Selbstverwaltung, zwischen Handwerkspolitik und Gemeindepolitik, ist ein selbstverständlicher Zusammenhang. Das Handwerk stellt ein beachtliches, mitunter führendes Glied des lokalen und regionalen Wirtschaftsgeschehens dar.
Es ist ein wichtiger Produzent von individuellen Gütern und Dienstleistungen für den Bedarf der Bürger, für die lokale Wirtschaft
und für die Gemeinde selbst. Das Handwerk schafft viele Arbeits- und Ausbildungsplätze. Einer wohlberatenen Gemeindevertretung
und -verwaltung sollte daher viel an einer guten Entwicklung des ansässigen Handwerks gelegen sein.
So spielen die kommunalpolitischen Aktivitäten der Innungen und Kreishandwerkerschaften in der regionalen Wirtschaftsförderung eine wichtige Rolle. Denn:
Zahlreiche Städte und auch manche Landkreise bevorzugten bislang die Ansiedlung von Großunternehmen. Die konjunkturelle Entwicklung hat jedoch besonders in den letzten Jahren zu einem Umdenken geführt. Inzwischen ist die staatstragende und stabilisierende Rolle der kleinen und mittleren Betriebe in der Gesellschaft überall anerkannt. Das Handwerk ist wieder „in". Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Beteiligung an Aufträgen der „öffentlichen Hand". Die Innung setzt sich dafür ganz besonders ein. Sie soll laut Handwerksordnung vor
allem die Vergabestellen beraten, und zwar möglichst schon bei der Abfassung der Ausschreibungen für öffentliche Aufträge.

Gemeinsam einkaufen - gemeinsam verkaufen.

Die Innung fördert das Genossenschaftswesen im Handwerk.
Das Genossenschaftswesen spielt im Bereich des Handwerks eine besondere Rolle. Die Unterstützung dieses wirtschaftlichen Selbsthilfegedankens gehört
zu den Aufgaben der Innung. Einkaufsgenossenschaften beispielsweise gibt es im Handwerk bereits seit Generationen. Auch die früher stärker vertretenen Liefergenossenschaften
haben in bestimmten Handwerkszweigen noch immer große Bedeutung. So ist mancher Auftrag für den öffentlichen Bedarf im Laufe der Jahre an solche Zusammenschlüsse gegangen. Die handwerklichen Einkaufsgenossenschaften sind durch ihre Zentralen längst zu "universellen Beschaffungsstellen" geworden. Sie führen außer Roh- und Hilfsstoffen ein reichhaltiges Sortiment, z.B. an Arbeitsgeräten, Werkzeugen, Maschinen, Ladeneinrichtungen und Werbemitteln. Nicht wenige Genossenschaften verhelfen so auch dem handwerklichen Fachhandel zu einem modernen Marketing. Die Innung schließt Rahmenverträge oder profitiert von den Rahmenverträgen der Kreishandwerkerschaften mit Energielieferanten und Versorgungsunternehmen, Telekommunikationsanbietern, Reiseunternehmen, Autohandel u.v.m. Sie vereinbart mit den städtischen Gemeinden oder den Landkreisen Sondertarife für bestimmte Nutzungen, z.B. Parksondergenehmigungen für Servicefahrzeuge der Handwerksbetriebe.

Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden.

Die Innung pflegt Geselligkeit und Informationsaustausch.
Wo aufgeschlossene Leute zusammentreffen, werden ganz automatisch auch persönliche Erfahrungen weitergegeben. Da ergibt es sich von selbst, dass Ausbildungs-Gruppenreisen oder überfachliche Seminare - auch solche speziell für die Meisterfrauen - organisiert werden und man gelegentlich auch im „festlichen Rahmen" zusammentrifft. Solche Kontakte in menschlicher Gemeinschaft braucht jeder, auch wer es sich nicht eingestehen mag. Sich in fachlichen Dingen mit den Kollegen einig zu wissen, mit denen bei allen erdenklichen Anlässen ein kritischer Informationsaustausch stattfindet, gibt Sicherheit für die tägliche Arbeit. Wer darüber hinaus mit seinen persönlichen Begabungen bei geeigneten Anlässen zum Gelingen gemeinsamer Veranstaltungen beiträgt, verhilft sich selbst zu einem Stück besonderer Lebensfreude die nötig ist, auch Unerfreuliches im Alltagsgeschäft" von der erträglichen Seite zu sehen.
Wer innerhalb der Innung ein Amt übernimmt, wird spüren, dass es auf der einen Seite zwar ein hohes Maß an Idealismus verlangt, er wird aber auch merken, wie viel Bereicherung für die Persönlichkeit es bedeuten kann.